Das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 verpflichtet die Gemeinden (und Kirchgemeinden) ihr Recht in einer systematischen Rechtssammlung zu veröffentlichen. Das Gesetz trat am 1.1.2018 in Kraft. Diese Rechtssammlung ersetzt nicht die amtlichen Publikationen.
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Ergänzungswahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 ist eine Ergänzungswahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil durchzuführen.