Protokoll
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab
14. Dezember 2021 für 30 Tage während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde, Alte Landstrasse 82, Thalwil, zur öffentlichen Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsidium Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.