Die Kirchgemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2024 nachstehende Beschlüsse gefasst:
1. Antrag Abnahme Budget 2025 und Steuerfuss
Das Budget wurde angenommen und der Steuerfuss auf 11% belassen.
2. Zuständigkeit Abnahme Protokolle der Kirchgemeindeversammlung
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Protokoll
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab 17. Dezember 2024 für 30 Tage während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Sekretariat der Kirchgemeinde, Alte Land-strasse 82, Thalwil, zur öffentlichen Einsicht auf.
Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rech-te und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenü-gender Feststellung des Sachverhalts, wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Aufla-ge an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. iur. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Be-schluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Thalwil, 6. Dezember 2024
Kirchenpflege der Evang.-ref. Kirchgemeinde Thalwil
Als nächstes findet eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung am 25. Februar 2025 im Kirchgemeindehaus statt. Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet am 1. Juli 2025 statt.