Kirchensynode und Bezirkskirchenpflege für die Amtsperiode 2023 – 2027: Das Wahlverfahren für Synode wie für Bezirkskirchenpflege (BKP) ist angelaufen.
Kirchensynode
Der Bezirk Horgen stellt zehn Mitglieder in der 120-köpfigen Kirchensynode. Diese ist das Parlament der Zürcher Landeskirche. Sie übt im Zusammenwirken mit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Landeskirche die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus.
Seit 1895 übt sie diese Tätigkeit dem volkskirchlichen Gedanken entsprechend als gemischte Synode von Theologen und Laien aus. Deshalb darf die Mehrheit ihrer Mitglieder nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche stehen.
Auf die neue Amtsperiode hin haben sich bereits genügend bisherige und neue Synodale finden lassen. Es ist wichtig, dass die Anliegen der Kirchgemeinden im Bezirk Horgen von Synodalen vertreten werden, welche im Bezirk wohnen und möglichst auch tätig sind oder dies vor nicht allzu langer Zeit getan haben. Die Landeskirche wird nämlich grossmehrheitlich von den Kirchgemeinden finanziert, welche nur über Synodale indirekt im Kirchenparlament vertreten sind. Und hier werden ja die Weichen gestellt, wenn es um Aufgaben geht, welche über den Wirkungsbereich einer Kirchgemeinde hinaus gehen.
Bezirkskirchenpflege
Die Bezirkskirchenpflegen wachen im Rahmen ihrer Zuständigkeit darüber, dass Behörden und Organe sowie Pfarrerinnen, Pfarrer und Angestellte in ihrem behördlichen, amtlichen und dienstlichen Handeln ihre Pflichten gewissenhaft und den gesetzlichen Vorschriften gemäss erfüllen. Im Bezirk Horgen liegt das Schwergewicht auf Unterstützung der Kirchenpflegen in schwierigen oder fachlich sehr anforderungsreichen Situationen, wo Expertise oder eine Sicht von aussen wertvoll sein kann. Wo Konflikte sich anbahnen oder ausbrechen, wird so gut als möglich vermittelt und es werden – wenn unvermeidbar – in umsichtig sowie milieugerecht geführten Rekursverfahren Differenzen geregelt.
Im Bezirk Horgen ist die fünfköpfige Bezirkskirchenpflege für derzeit noch neun Kirchgemeinden zuständig. Jede davon hat eine Visitatorin oder einen Visitator als erste Ansprechperson. Es ist deshalb gut, wenn für eine Bezirkskirchenpflege möglichst ehemalige bewährte Mitglieder einer Kirchenpflege gewonnen werden können. Das ist glücklicherweise wieder gelungen.
Wahlverfahren
Die Synodalen werden an der Urne gewählt (12. März 2023).
Bis zum 26. Oktober 2022 können Wahlvorschläge eingereicht werden. Ein solcher Wahlvorschlag mit zehn Synodalkandidaten ist bereits zustande gekommen, so dass gedruckte Wahlzettel möglich wären. Um eine offene und transparente Wahl bestmöglich zu unterstützen, ist auf Montag, den 24. Oktober 2022, um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Horgen eine Vorstellung dieser Kandidaten im Rahmen einer Wählerversammlung angesetzt worden.
Dasselbe gilt für die Bezirkskirchenpflege, wo die Wahlvorschläge bis zum 2. November 2022 eingereicht werden können. Falls es bei den bereits fünf Vorgeschlagenen bleibt, ist hier eine stille Wahl möglich. Diese werden sich ebenfalls am 24. Oktober 2022 vorstellen.
Ihre Bezirkskirchenpflege Horgen
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Mehr über die Arbeit der Bezirkskirchenpflege erfahren Sie hier.
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